Clubhausordnung
Clubhaus Yachtclub Arbon (YCA)
- Jedes YCA Mitglied ist berechtigt das Clubhaus zu besuchen und von der Einrichtung gemäss dieser Ordnung Gebrauch zu machen.
- Nichtmitglieder sind zugelassen: a) als Teilnehmer an segelsportlichen Anlässen b) als Gäste und Kandidaten für die Mitgliedschaft c) Als persönlich Gäste, begleitet durch ein Mitglieder
- Der Vorstand oder der/die Clubhausobmann/-frau können aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen vorübergehende Benützungsbeschränkungen anordnen (z.B. mit Rücksicht auf Arbeiten oder Veranstaltungen).
- Der Vorstand und der/die Clubhausobmann/-frau können Clubmitgliedern die Bewilligung zur Durchführung von Anlässen im Clubhaus erteilen. Für eine solche Bewilli-gung wir mit dem Antragsteller ein gesonderter Clubhaus Mietvertrag vereinbart.
- Jedes Clubmitglied kann beim YCA Kassier, gegen Empfangsschein und einer geringen Depotgebühr von CHF 50.00, einen Clubhausschlüssel beziehen.
- Die Telefonbenützung (Festnetzanschluss) muss nach der Benutzung bezahlt werden. (siehe Telefonkostenzähler).
- An der Heizung und am Elektrotablo darf nichts verstellt /umgestellt werden.
- Für jeden Besucher gilt einwandfreie Ordnung als erstes Gebot.
- Vor dem Verlassen des Clubhauses ist insbesondere an folgendes zu denken
- Clubhaus aufräumen (Tische, Stühle Boden wischen)
- Geschirr abwaschen und verräumen
- Leerflaschen sortiert im Getränkelager (Leerkästen) verräumen
- Aschenbecher reinigen leeren. (Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet, im Clubhaus ist - striktes Rauchverbot)
- Lüften und grobes reinigen der WC Anlagen.
- Alle Lichter löschen.
- Alle Geräte abschalten (auch im 1. Stockwerk)
- Getränke im Kühlschrank nachfüllen und Kühlschranktür schliessen (jeder will ein kühles Getränk antreffen!)
- Alle Fenster (auch Dachfenster, Dachluken) schliessen.
- Clubhaustüre beim Verlassen immer schliessen (auch Türe beim Geräteschopf beachten). - Jeder Besucher ist befugt, Speisen mitzubringen. Konsumierte Getränke und Esswaren sind gemäss Preisliste zu bezahlen. Eine Kasse steht bereit.
- Es darf Eigenverzehr mitgebracht werden. Im Sinne kostendeckender Umsätze im Clubhaus ist es Pflicht, die Getränke im Clubhaus zu kaufen.
- Die Benutzung der Toilette ist so zu hinterlassen wie man sie selbst anzutreffen wünscht - sauber! Handwaschbecken bitte nicht vergessen!
- Wer aussergewöhnliche Verschmutzungen verursacht, ist gehalten, diese selbst umgehend zu beseitigen!
- Kinder dürfen sich nicht alleine - ohne eine entsprechende Aufsichtsperson - im Clubhaus aufhalten.
- Hundehalter haben ihre Tiere stets unter Kontrolle zu halten! Verunreinigungen müssen durch den Hundehalter sofort entfernt werden.
Wer gegen diese Clubhausordnung direkt oder indirekt verstösst, muss mit Konsequen-zen rechnen. Bei groben oder wiederholten Vorfällen - insbesondere bei Unehrlichkeit, kann der YCA Vorstand das Mitglied mit kostenfolgen beklagen, allenfalls einen Clubausschluss beschliessen.
Abschliessend noch eine Bitte: Halten Sie Ihre persönliche Lautstärke so zurück, dass ein angenehmer Aufenthalt auch für andere möglich ist.
YCA Arbon
Juli 2008