Clubhausordnung

Clubhaus Yachtclub Arbon (YCA)

  1. Jedes YCA Mitglied ist berechtigt das Clubhaus zu besuchen und von der Einrichtung gemäss dieser Ordnung Gebrauch zu machen.

  2. Nichtmitglieder sind zugelassen: a) als Teilnehmer an segelsportlichen Anlässen b) als Gäste und Kandidaten für die Mitgliedschaft c) Als persönlich Gäste, begleitet durch ein Mitglieder

  3. Der Vorstand oder der/die Clubhausobmann/-frau können aus betrieblichen oder organisatorischen Gründen vorübergehende Benützungsbeschränkungen anordnen (z.B. mit Rücksicht auf Arbeiten oder Veranstaltungen).

  4. Der Vorstand und der/die Clubhausobmann/-frau können Clubmitgliedern die Bewilligung zur Durchführung von Anlässen im Clubhaus erteilen. Für eine solche Bewilli-gung wir mit dem Antragsteller ein gesonderter Clubhaus Mietvertrag vereinbart.

  5. Jedes Clubmitglied kann beim YCA Kassier, gegen Empfangsschein und einer geringen Depotgebühr von CHF 50.00, einen Clubhausschlüssel beziehen.

  6. Die Telefonbenützung (Festnetzanschluss) muss nach der Benutzung bezahlt werden. (siehe Telefonkostenzähler).

  7. An der Heizung und am Elektrotablo darf nichts verstellt /umgestellt werden.

  8. Für jeden Besucher gilt einwandfreie Ordnung als erstes Gebot.
    - Vor dem Verlassen des Clubhauses ist insbesondere an folgendes zu denken
    - Clubhaus aufräumen (Tische, Stühle Boden wischen)
    - Geschirr abwaschen und verräumen
    - Leerflaschen sortiert im Getränkelager (Leerkästen) verräumen
    - Aschenbecher reinigen leeren. (Rauchen ist nur im Aussenbereich gestattet, im Clubhaus ist - striktes Rauchverbot)
    - Lüften und grobes reinigen der WC Anlagen.
    - Alle Lichter löschen.
    - Alle Geräte abschalten (auch im 1. Stockwerk)
    - Getränke im Kühlschrank nachfüllen und Kühlschranktür schliessen (jeder will ein kühles Getränk antreffen!)
    - Alle Fenster (auch Dachfenster, Dachluken) schliessen.
    - Clubhaustüre beim Verlassen immer schliessen (auch Türe beim Geräteschopf beachten).

  9. Jeder Besucher ist befugt, Speisen mitzubringen. Konsumierte Getränke und Esswaren sind gemäss Preisliste zu bezahlen. Eine Kasse steht bereit.

  10. Es darf Eigenverzehr mitgebracht werden. Im Sinne kostendeckender Umsätze im Clubhaus ist es Pflicht, die Getränke im Clubhaus zu kaufen.

  11. Die Benutzung der Toilette ist so zu hinterlassen wie man sie selbst anzutreffen wünscht - sauber! Handwaschbecken bitte nicht vergessen!

  12. Wer aussergewöhnliche Verschmutzungen verursacht, ist gehalten, diese selbst umgehend zu beseitigen!

  13. Kinder dürfen sich nicht alleine - ohne eine entsprechende Aufsichtsperson - im Clubhaus aufhalten.

  14. Hundehalter haben ihre Tiere stets unter Kontrolle zu halten! Verunreinigungen müssen durch den Hundehalter sofort entfernt werden.

Wer gegen diese Clubhausordnung direkt oder indirekt verstösst, muss mit Konsequen-zen rechnen. Bei groben oder wiederholten Vorfällen - insbesondere bei Unehrlichkeit, kann der YCA Vorstand das Mitglied mit kostenfolgen beklagen, allenfalls einen Clubausschluss beschliessen.

Abschliessend noch eine Bitte: Halten Sie Ihre persönliche Lautstärke so zurück, dass ein angenehmer Aufenthalt auch für andere möglich ist.

YCA Arbon
Juli 2008